Huften-Areal: Gemeinde Kirchheim am Ries

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Huften-Areal

9. September 2023
In der Warteschleife: Gerichtsurteil erfordert Neuplanung für das Huften-Areal
Kirchheim am Ries. 
Um die Erschließung von Bauland zu fördern, hat der Bundesgesetzgeber in Paragraf 13b Baugesetzbuch (BauGB) für Bebauungspläne im Innenbereich Erleichterungen geschaffen. Am 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass diese nicht mit Europarecht vereinbar seien. Damit sind zahlreiche Bebauungspläne gefährdet, die im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsflächen aufgestellt wurden, u.a. der Bebauungsplan für das Huften-Areal in Kirchheim am Ries. Bürgermeister Danyel Atalay will nun umplanen, um Bauwilligen schnellstmöglich attraktive Bauplätze in Kirchheim anbieten zu können.

Im Bemühen um eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme hatte sich die Gemeinde Kirchheim am Ries entschieden, eine innerörtliche Fläche, das sogenannte Huften-Areal, für Wohnbebauung vorzusehen. „Der Satzungsbeschluss wurde am im April dieses Jahres gefasst. Eigentlich hätten jetzt bereits die Erschließungsarbeiten begonnen,“ erklärt Bürgermeister Danyel Atalay mit Blick auf die Brachfläche zwischen dem inzwischen abgerissenen, ehemaligen „Huftenbauer“- Anwesen und dem bestehenden Neubaugebiet „Im Kleinen Feldle“. Es sei mehr als ärgerlich, dass die Kirchheimer nun länger als geplant auf 14 attraktive Bauplätze im erweiterten Ortskern verzichten müssen. „Im Vertrauen auf gültiges Bundesrecht und im Hinblick auf den dringenden Bedarf zur Schaffung von weiterem Wohnraum, haben wir wie unzählige andere Kommunen bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Beschleunigungsmöglichkeiten des § 13 b Baugesetzbuch genutzt. Dann kam das Urteil. Seither kann uns niemand sagen, wann und wie es mit dem beschlossenen Bebauungsplan weitergeht.“

Der Bürgermeister kritisiert insbesondere das schleppende Verfahren. So werde die Urteilsbegründung wohl nicht vor Ende des Jahres erwartet, während gleichzeitig Handlungsempfehlungen des Bundesgesetzgebers sowie des für den Verwaltungsvollzug zuständigen Landes Baden-Württemberg fehlen. „Wir befinden uns seit dem Urteil im Schwebezustand. Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der uns ermöglicht, unsere Bauleitpläne belastbar aufzustellen.“ Andernfalls bestehe die Gefahr von Klagen, verordnetem Baustopp und damit verbunden auch Schadenersatzansprüchen.

Bürgermeister Danyel Atalay hat sich deshalb entschieden, proaktiv zu handeln. Er wird dem Gemeinderat vorschlagen, das Bebauungsplanverfahren in einem regulären Verfahren mit Umweltprüfungen zu wiederholen, um die nötige Rechtssicherheit herzustellen. Für die Erschließungsarbeiten bedeutet dieses Vorgehen eine Verzögerung von mindestens sechs Monaten, verbunden mit eventuellen Kostensteigerungen. Auch für das Bebauungsplanverfahren kommen Mehrkosten auf die Gemeinde zu. „Dies ist alles sehr bedauerlich. Aber angesichts des Gerichtsurteils, sowie des aktuell avisierten Zeithorizonts bis zu einer verbindlichen Klärung, ist es meines Erachtens die einzige Möglichkeit, dennoch möglichst rasch das gewünschte attraktive Bauland auch rechtssicher für Familien zur Verfügung zu stellen,“ so Danyel Atalay. Er geht davon aus, dass sich am Ergebnis auch durch die Umweltprüfung in diesem Fall nichts ändern wird, da die Gemeinde über genügend Ausgleichsflächen verfüge.
Pressemitteilung vom 9. September 2023

15. Juni 2023
Im Juni wurde mit den Abbrucharbeiten des alten „Huftenbauer“-Anwesens begonnen. Es gehörte einst zu den wichtigsten Gebäuden in Kirchheim und hat eine jahrzehntelange Geschichte. Zeitgleich wurden die Grundstücksgrenzen der 14 attraktiven Bauplätzen festgelegt. Durch diese Maßnahme wird die große Baulücke zwischen dem kleinen Feldle und der Kirchheimer Ortsmitte geschlossen.