Briefwahlunterlagen und Wahlschein beantragen
Wer Briefwahl für die am 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl beantragen möchte, kann dies bereits jetzt der Gemeindeverwaltung mitteilen.
Die Antragstellung ist wie folgt möglich:
digital, über folgenden Link: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136037
Rückseite der Wahlbenachrichtungen ausfüllen, unterschreiben und im Rathaus in Kirchheim am Ries abgeben
per E-Mail an info@kirchheim-am-ries.de
auf dem Postweg an die Gemeinde Kirchheim am Ries, Wahlamt, Auf dem Wört 1, 73467 Kirchheim am Ries
Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie der vollständigen Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden.
Wahlbenachrichtigungen
Aktuell werden in der Gemeinde die Wahlbenachrichtigungen für die LAndtagswahl am 08.03.2026 zugestellt. Spätestens bis zum 15. Februar 2026 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein.
Aufgrund unterschiedlicher Zustellzeiten kann es sein, dass einige Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung früher erhalten als andere. Sollte bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird empfohlen, sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Kirchheim am Ries (Telefon 07362 956900, info@kirchheim-am-ries.de) in Verbindung zu setzen, sofern die Wahlberechtigung besteht.
Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl. Es wird darauf hingewiesen, diese sorgfältig aufzubewahren. Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim am Ries zu finden.



