Landtagswahl 2026: Gemeinde Kirchheim am Ries

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Landtagswahl 2026

Briefwahlunterlagen und Wahlschein beantragen 

Wer Briefwahl für die am 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl beantragen möchte, kann dies bereits jetzt der Gemeindeverwaltung mitteilen. 

Die Antragstellung ist wie folgt möglich:

Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie der vollständigen Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden. 

Wahlbenachrichtigungen 

Aktuell werden in der Gemeinde die Wahlbenachrichtigungen für die LAndtagswahl am 08.03.2026 zugestellt. Spätestens bis zum 15. Februar 2026 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. 

Aufgrund unterschiedlicher Zustellzeiten kann es sein, dass einige Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung früher erhalten als andere. Sollte bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird empfohlen, sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Kirchheim am Ries (Telefon 07362 956900, info@kirchheim-am-ries.de) in Verbindung zu setzen, sofern die Wahlberechtigung besteht. 

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl. Es wird darauf hingewiesen, diese sorgfältig aufzubewahren. Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim am Ries zu finden.