Erklärfilm zur Bundestagswahl
Briefwahl beantragen
Wer Briefwahl für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl beantragen möchte, kann dies bereits jetzt der Gemeindeverwaltung mitteilen.
Die Antragstellung ist wie folgt möglich:
- digital, über diesen Link
- Rückseite der Wahlbenachrichtungen ausfüllen und im Rathaus in Kirchheim am Ries abgeben
- per E-Mail an info@kirchheim-am-ries.de
- auf dem Postweg an die Gemeinde Kirchheim am Ries, Wahlamt, Auf dem Wört 1, 73467 Kirchheim am Ries
Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie der vollständigen Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar 2025 beginnen. Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst ab diesem Datum an die Gemeinde geliefert werden.
Wählen aus dem Ausland - amtlicher Kurierweg auch für Urlauber offen
Das BMI hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus.
Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen.
Wahlbenachrichtigungen
Ab Mitte Januar 2025, voraussichtlich in der dritten Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Spätestens bis zum 2. Februar 2025 sollten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein.
Aufgrund unterschiedlicher Zustellzeiten kann es sein, dass einige Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung früher erhalten als andere. Sollte bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird empfohlen, sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Kirchheim am Ries (07362 956900, info@kirchheim-am-ries.de) in Verbindung zu setzen, sofern die Wahlberechtigung besteht.
Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl. Es wird darauf hingewiesen, diese sorgfältig aufzubewahren. Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim am Ries zu finden.
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar 2025, besteht die Möglichkeit, im Rathaus Kirchheim am Ries, Auf dem Wört 1, 73467 Kirchheim am Ries Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. So kann überprüft werden, ob die Eintragungen korrekt sind.