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Gemeinde Kirchheim am Ries

Kinderreisepass abgeschafft

Artikel vom 10.01.2024

Die bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit.

Die Anerkennung des Kinderreisepasses ist in den Ländern weltweit nicht mehr uneingeschränkt gegeben, insbesondere verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe werden von einer Anzahl von Staaten als Einreisedokument nicht mehr akzeptiert. Deswegen hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und den Kinderreisepass abgeschafft.

Deutsche Staatsangehörige können- unabhängig vom Alter- weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Auch Babys und Kleinkinder erhalten dann einen Reisepass bzw. Personalausweis, welche eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren haben.

Die insbesondere bei Säuglingen und (Kleinst-)Kindern sich regelmäßig stellende Frage, ob das im Identitätsdokument enthaltene Lichtbild noch zur eindeutigen Identifizierung des Kindes ausreicht, führte und führt regelmäßig zu Unsicherheiten bei den Eltern.

Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern Ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen, damit während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung stets eindeutig durchführen kann.

Wir bitten Sie, dies bereits jetzt schon für Ihre nächste Urlaubs- bzw. Auslandsreise zu berücksichtigen.

Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Schmidle, Tel. 07362 95690-0 oder E-Mail: info@kirchheim-am-ries.de zur Verfügung.

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell