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Gemeinde Kirchheim am Ries

Landesfamilienpass

Artikel vom 10.01.2024

Die neuen Gutscheinkarten 2024 zum Landesfamilienpass sind da!

Die Gutscheinkarten 2024 zum Landesfamilienpass sind im Rathaus eingetroffen. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass haben, erhalten diese gegen Vorlage ihres alten Passes kostenlos auf dem Rathaus.

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses sind durch Vorlage entsprechender Leistungsbescheide nachzuweisen.

Für Kinder über 18 Jahre ist ein entsprechender Kindergeldnachweis vorzulegen.

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

·         Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,

·         Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

·         Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (ab 50%), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,

·         Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und

·         Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Ausstellung eines Landesfamilienpasses ist unabhängig vom Einkommen. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2024 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Im Zweifelsfall wird dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) ist unter Soziales > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell