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Gemeinde Kirchheim am Ries

Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren zum 01.01.2024

Artikel vom 23.11.2023

Der Wasserbezugspreises vom Zweckverband Rieswasserversorgung wurde im März 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 um 0,60 € /m³ Wasser erhöht. Daher hat die Gemeinde eine Neukalkulation der Wasserverbrauchskosten zum 01.01.2024 vorgenommen. Um kostendeckend zu bleiben, muss der erhöhte Wasserbezugspreis nahezu vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden. In die Kalkulation für das Jahr 2024 sind die Überschüsse aus den Jahren 2019 und 2020 sowie der entstandene Abmangel aus dem Jahr 2021 vollständig eingeflossen. Damit erhöhen sich zum 01.01.2024 die Wassergebühren um 0,57 €/m³ auf 3,47 €/m³ Wasserverbrauch zzgl. 7% Umsatzsteuer. Da die Erhöhung des Wasserbezugspreises 2023 in die vorangegangene Kalkulation zum 01.01.2023 noch nicht mit einkalkuliert werden konnte und auch im Jahr 2022 ein Abmangel entstanden ist, ist in den kommenden Jahren mit einer weiteren Erhöhung der Wassergebühren zu rechnen.  

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

(Wasserversorgungssatzung)
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und § 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat am 20.11.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 21.04.1997, zuletzt geändert am 19.12.2022, beschlossen:

Artikel 1
Verbrauchsgebühren

§ 42 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende Neufassung:

  1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,47 €.
  2. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Zähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 3,47 €.
 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Kirchheim am Ries, den 20.11.2023
Danyel Atalay, Bürgermeister

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell