Seite drucken
Gemeinde Kirchheim am Ries

Einmalige Zahlung der Grundsteuer zum 1. Juli

Artikel vom 28.09.2023

Bei der Zahlung der Grundsteuer haben Sie die Möglichkeit, statt den Betrag in 4 Raten auf-zuteilen (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) einmal jährlich am 01. Juli den gesamten Betrag zu überweisen oder abbuchen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht vier Zahlungstermine beachten müssen, sondern nur einen. Außerdem sparen Sie bei Ihrer Bank Kontoführungsgebühren. Wenn Sie diese Möglichkeit der Jahreszahlung nutzen wollen, dann füllen Sie bitte den Vordruck aus und geben ihn bis zum 31. Oktober an die Gemeindeverwaltung zurück. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, fällige Beträge abbuchen zu lassen.

Die Vordrucke hierzu erhalten Sie hier.

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell