Seite drucken
Gemeinde Kirchheim am Ries

Schöffen gesucht

Artikel vom 02.03.2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Städte und Gemeinden sind aufgefordert, hierfür geeignete Personen in so genannte Vorschlagslisten aufzunehmen.

Zum Schöffen kann berufen werden, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnt,
- zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- nicht vorbestraft ist,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
- gesundheitlich geeignet ist
- und nicht in Vermögensverfall geraten ist.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Interessierte Einwohner der Gemeinde Kirchheim am Ries können sich bis zum 30.03.2023 bei der Gemeinde Kirchheim am Ries, Auf dem Wört 1, 73467 Kirchheim am Ries schriftlich über ein Bewerbungsformular für das Schöffenamt bewerben. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter „Rathaus & Service -> Bürgerservice -> Formulare“. Wer sich explizit als Jugendschöffe bewerben möchte, findet dort ebenso ein gesondertes Bewerbungsformular. Die Wahl der Jugendschöffen wird vom Landratsamt Ostalbkreis (Jugendhilfeausschuss) vorgenommen.  

Bei Fragen zu diesem Thema dürfen Sie sich gerne an die zuständige Hauptamtsleiterin Frau Annika Reichenbach, Tel: Telefonnummer: 07362/95690-22, annika.reichenbach(@)kirchheim-am-ries.de wenden.

Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste (PDF-Datei)

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffen) (PDF-Datei)

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell