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Gemeinde Kirchheim am Ries

Fortschreibung der Globalrechnung der Gemeinde Kirchheim am Ries

Artikel vom 23.09.2021

Die sog. „Globalberechnung“ dient als Grundlage für die Kalkulation von Anschlussbeiträgen wie Kanalbeitrag, Klärbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag. Diese entstehen dann, wenn ein Grundstück an die entsprechenden Versorgungsleitungen angeschlossen werden kann. Die Beiträge sollen die Investitionskosten dieser öffentlichen Einrichtungen abdecken im Gegensatz zu den Gebühren, die die laufenden Kosten decken sollen. In der Regel werden die Beiträge durch Verträge abgelöst bzw. sind bei der Baulanderschließung im Bauplatzpreis enthalten.

Die Globalberechnung besteht -vereinfacht dargestellt- aus einer Kostenseite und einer Flächenseite, diese jeweils bezogen auf den Bestand der Anlagen und an die angeschlossenen Flächen sowie einer Prognose auf die zukünftige Entwicklung.

Die bisherige Globalberechnung stammte aus dem Jahr 2000. Mit der Erstellung einer aktuellen Globalberechnung wurde ein externes Fachbüro beauftragt. Eine Mitarbeiterin vom Büro

Allevo Kommunalberatung stellte die Ausarbeitung der Globalberechnung in der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2021 dem Gremium vor.

Der Gemeinderat Kirchheim am Ries fasste die folgenden einstimmigen Beschlüsse:

1.         Der Globalberechnung der Allevo Kommunalberatung vom 23.07.2021 für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgele­gen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.

2.         Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet.

3.         Flächenseite

a.         Die Gemeinde wählt als Beitragsmaßstab für den Abwasser- und den Wasserbereich den Maßstab Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg.

b.         Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbestimmung in Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugestimmt.

c.         Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.

d.         Die Zukunftsflächen, für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Geschossflächenzahlen und Geschosszahlen und Straßenflächen enthalten. Es wird den in der Globalberechnung gemachten Prognoseaussagen ausdrücklich zugestimmt.

In Abweichung vom Flächennutzungsplan werden weitere Flächen (Ü-Flächen) in die Globalberechnung aufgenommen. Diese wurden erörtert und dem Vorschlag wird zugestimmt.

Bei den Neubaugebieten werden bei Wohngebieten 17,5 % und bei Gewerbe­gebieten 20 % der Bruttofläche als Stra­ßenflächen in Abzug gebracht.

4.         Kostenseite

a.         Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan, allgemeiner Entwässerungsplan, Regenentlastungskonzept, Konzeption für die Wasserversorgung etc. ergeben sich für die Zukunft der öf­fentlichen Einrichtungen Konsequenzen in Form von geplanten Kosten. Die in die Globalberechnung eingestellten Zukunftskosten wurden einschließlich der 2,2 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung (inkl. MwSt) und der 2,1 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Wasserversorgung (ohne MwSt) beraten. Den hierüber gemachten Prognosen wird zugestimmt, ebenso dem Umfang der berücksichtigten Zuweisungen und Zuschüsse Dritter. Die Frage von künftigen Zuweisungen und Zuschüssen, wurde anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien prognostiziert.

b.         Der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sein.

c.         Die Regenbecken und die Zuleitungssammler werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Kanalbereich zugeordnet.

5.         Abzugskapitalien

a.         Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt, auf 5 % festgesetzt.

b.         Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.

c.         Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf die ortsspezifisch durchgeführte Berechnung auf 23,69 % der maßgebenden Kosten festgesetzt.

Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenüberlaufbecken (MW) und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode wird für die Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenüberlaufbecken und Mischwassersammlern wird deshalb ebenfalls auf 23,69 % festgesetzt.

Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems und aus den Regenrückhaltebecken sollen 50 % Straßenentwässerungs­anteil abgezogen werden.

Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit 5 % pauschaliert.

An den Investitionskosten der Kläranlage Osterhholz wird kein Abzug vorgenommen, da hier ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet wird.

6.         Die Gemeinde betreibt auf ihrem Gebiet mehrere technisch getrennte Entwässerungssysteme. Im Rahmen des § 20 Abs.1 Satz 2 i.V.m. § 13 Abs.1 Satz 2 KAG wird beschlossen, für alle Einzugsbereiche einheitliche Beitragssätze zu erheben.

7.         Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 16) wird ausdrücklich zugestimmt.

8.         Die Beiträge der Gemeinde Kirchheim am Ries werden als Auswirkung der Globalberechnung in der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wie folgt geändert:

-           für den öffentlichen Abwasserkanal                                                    5,46 €/m² Nutzungsfläche

-           für den mechanischen und
             biologischen Teil des Klärwerks                                                             1,77 €/m² Nutzungsfläche

-           für die Wasserversorgung                                                                        2,38 €/m² Nutzungsfläche
             (Hinzu kommt bei der Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer.)

Weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten.

 

Die Änderungen der Beitragssätze haben Auswirkung auf die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Kirchheim am Ries.

Die Satzungsänderungen werden im Anschluss öffentlich bekanntgemacht:

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) (PDF-Datei)

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der
Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) (PDF-Datei)

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell