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Gemeinde Kirchheim am Ries

Nichtanmelden eines Hundes kann teuer werden!!!

Artikel vom 28.07.2022

Leider musste in den vergangenen Wochen wieder festgestellt werden, dass immer mehr Hunde gehalten werden, deren Haltung nicht bei der Gemeinde angemeldet sind.
Aus diesem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Halter eines über 3 Monate alten Hundes die Hundehaltung gemäß § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchheim am Ries schriftlich anzuzeigen hat.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Anzeige der Hundehaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 11 Hundesteuersatzung dar.
Die Gemeindeverwaltung wird bei Nichtbeachtung der Anmeldepflicht das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hundehalter einleiten.
Eine unterlassene Anmeldung kann somit sehr teuer werden.
Einen Vordruck zur Anmeldung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.kirchheim-am-ries.de.
Steueramt

http://www.kirchheim-am-ries.de//rathaus-service/aktuelles-1/ries-bote-aktuell