Seit über 50 Jahren unterstützt die Städtebauförderung Kommunen über eine Förderperiode von acht bis zehn Jahren bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem durch Satzung festgelegten Gebiet (Sanierungsgebiet). Im Vordergrund steht hierbei nicht das einzelne Vorhaben, sondern die gebietsbezogene Entwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept (ISEK), aus dem die Ziele für das geplante Sanierungsgebiet abgeleitet werden. In Kirchheim am Ries wurde das ISEK im Jahr 2023 unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet und war die Grundlage für die Bewerbung zur Aufnahme in das so genannte Landessanierungsprogramm als einem besonderen Programm der Städtebauförderung. Mit Erfolg: Im Mai 2024 wurde die Gemeinde Kirchheim am Ries in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Mit der Aufnahme in das Programm steht der Gemeinde nun ein breit aufgestellter „Förderbaukasten“ flexibel zur Verfügung: Förderfähig ist die Erneuerung bzw. die Sanierung kommunaler und privater Bausubstanz sowie die Gestaltung von öffentlichen Bereichen. Für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Bereich „Ortsmitte Kirchheim“ erhält die Gemeinde einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 800.000,00 Euro. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt.
Förderinformationen - Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet
Einladung zur Informationsveranstaltung für die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte“ in Kirchheim am Ries
19.11.2025
Der Startschuss zur Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte“ ist im Sommer dieses Jahres gefallen.
Seit nun fast einem halben Jahr können Eigentümer für die Erneuerung ihres Gebäudes oder dessen Abbruch eine Förderung erhalten. Viele Eigentümer haben bereits die Chance genutzt, sich kostenlos beraten zu lassen.
Das Förderprogramm zur Sanierungsmaßnahme ist seit mehr als 50 Jahren ein Erfolg in Baden-Württemberg. Jedes Jahr bewerben sich deutlich mehr Gemeinden, als dass es Fördermittel gibt. Dies liegt daran, dass durch die Sanierungsmaßnahme für die Bürger, Eigentümer und die Gemeinden ein Mehrwert entsteht: Gebäude werden energetisch saniert, die Ortmitten belebt und öffentliche Plätze neu angelegt oder klimafreundlich gestaltet.
Auch in Kirchheim haben wir die Chance, dank der Sanierungsmaßnahme und Fördermittel, die Ortsmitte weiterzuentwickeln und aufzuwerten. Dafür wurden zu Beginn der Sanierungsmaßnahme Ziele formuliert, die den Rahmen der weiteren Entwicklung bilden. Diese umzusetzen wird nun weiterverfolgt – gemeinsam mit den Eigentümern und dem Gemeinderat.
Durch verschiedene Maßnahmen, die die Ortsmitte aufwerten, kann sich der Wert der Grundstücke erhöhen. Die Eigentümer im Sanierungsgebiet profitieren also von den Maßnahmen, die mit öffentlichen Fördergeldern finanziert werden. Entsteht ein nennenswerter Wertzuwachs, der durch die Sanierungsmaßnahme erwirkt wurde, ist die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet, den Mehrwert von den Eigentümern zu erheben (Ausgleichsbetrag).
Ob überhaupt und in welcher Höhe ein Wertzuwachs entsteht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Zur Erreichung und Steuerung der Sanierungsziele hat die Gemeinde neben der Förderung auch mit der sanierungsrechtlichen Genehmigung ein rechtliches Steuerungsinstrument.
Zwischenzeitlich wurden für die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke Sanierungsvermerke ins Grundbuch eingetragen. Das hat in der Bevölkerung verschiedene Fragen aufgeworfen.
Um Ihnen hierzu detaillierte Erläuterungen geben und Ihre Fragen beantworten zu können, laden wir Sie herzlich zu einer Bürgerinformationsveranstaltung am
Mittwoch, 03. Dezember 2025, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses,
Auf dem Wört 1 in Kirchheim am Ries
ein. Hierzu werden auch Ansprechpartner der STEG Stadtentwicklung GmbH vor Ort sein.
Baustart in der Schulgasse
28.10.2025
Die Neugestaltung der Schulgasse hat begonnen. Am 20.10.2025 erfolgte der offizielle Spatenstich für die Neugestaltung der Schulgasse-Ost – und damit der Startschuss für die erste Baumaßnahme der Gemeinde im Rahmen des Landessanierungsprogramms. In den kommenden Wochen wird der Abschnitt zwischen dem katholischen Friedhof und der Kreuzung „Auf dem Wört“ grundlegend saniert und neu gestaltet. Neben der Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden zusätzliche Stellplätze für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs und der Hausarztpraxis geschaffen.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei dem Projekt auf der ökologischen Aufwertung des Bereichs. So werden künftig wasserdurchlässige Beläge eingesetzt und begleitende Begrünungsmaßnahmen umgesetzt, um die Versiegelung der Flächen zu reduzieren und das Ortsbild zu verschönern.
Geplant wurde das Vorhaben von den BHA Architekten aus Bopfingen, die bauliche Umsetzung übernimmt im Wesentlichen die Bortolazzi Straßenbau GmbH. Die Arbeiten sollen Ende November 2025 weitgehend abgeschlossen sein.
Gestaltung der Schulgasse-Ost: Der Gemeinderat vergibt die Bauleistungen
29.09.2025
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zur Neugestaltung der Schulgasse-Ost an die Bortolazzi Straßenbau GmbH (Bopfingen) zum Angebotspreis von 112.457,53 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich inklusive Nebenkosten auf rund 125.500 Euro, wovon 60 % über das Landessanierungsprogramm gefördert werden. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von ca. 50.000 Euro ist im Haushaltsplan 2025 eingeplant. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung des Straßenraums zwischen dem katholischen Friedhof und der Kreuzung „Auf dem Wört“. Neben einer verbesserten Gestaltung werden zusätzliche Stellplätze geschaffen, versiegelte Flächen reduziert und der Bereich durch ökologische Beläge und Begrünung aufgewertet. Die Arbeiten sollen in der Woche vom 20.10.2025 begonnen und innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden.
Sanierung der Langestraße im Bereich der K 3304 in Kirchheim – Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung
29.09.2025
Der Gemeinderat gibt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die umfassende Sanierung der Langestraße im Bereich der K 3304 in Kirchheim frei. Die Maßnahme umfasst neben der grundlegenden Neugestaltung des Straßenraums auch die Sanierung des Kanalsystems sowie die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche. Die Planung wurde vom Ingenieurbüro Grimm ausgearbeitet und vom Bauausschuss vorberaten. Ziel der Sanierung ist es, die Ortsdurchfahrt gestalterisch aufzuwerten, die Barrierefreiheit zu verbessern, Begrünung und Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu stärken. Darüber hinaus ist der baufällige und zu klein dimensionierte Kanal zu sanieren. Die Bauzeit ist mit rund zwölf Monaten angesetzt. Der Baustart ist je nach Förderzusage für das 3./4. Quartal 2026, die Fertigstellung bis Ende 2027 vorgesehen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,98 Mio. Euro brutto. Finanziert wird die Maßnahme durch verschiedene Förderprogramme (Landessanierungsprogramm, LGVFG, Ausgleichsstock) sowie einen Beitrag des Ostalbkreises . Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt rund 995.000 Euro, inklusive der Kosten für die Kanalsanierung, und soll über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.
Sanierungssatzung "Ortsmitte" vom Gemeinderat beschlossen
02.07.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Ries hat in seiner Sitzung vom 30.06.2025 die Sanierungssatzung sowie die Förderrichtlinien für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung, sowie die Abgrenzung des Gebiets und die Förderrichtlinien könne Sie hier abrufen.
Öffentliche Bekanntmachung Sanierungssatzung (PDF-Dokument, 323,18 KB, 02.07.2025)
Abgrenzung Sanierungsgebiet "Ortsmitte" (PDF-Dokument, 2,15 MB, 02.07.2025)
Förderrichtlinien für private Sanierungsmaßnahmen (PDF-Dokument, 213,90 KB, 02.07.2025)
Auftaktveranstaltung zur Sanierung der Kirchheimer Ortsmitte
25.02.2025
Heute fand in der Festhalle die offizielle Auftaktveranstaltung zur Sanierung der Kirchheimer Ortsmitte im Rahmen des Landessanierungsprogramms statt. Rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der Gemeinde, um sich über die Möglichkeiten und Chancen des Förderprogramms zu informieren. Zum Auftakt der Veranstaltung begrüßte Bürgermeister Atalay die Anwesenden und betonte die große Chance, die sich für Kirchheim durch die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm ergibt. Er hob hervor, dass die Förderung eine grundlegende Modernisierung und Aufwertung der Ortsmitte ermöglicht. Neben der Beseitigung baulicher Missstände stehen insbesondere die Verbesserung des Ortsbildes, die Förderung privater Sanierungen sowie die Aufwertung der Infrastruktur und der Wohnverhältnisse im Fokus. „Nun liegt es auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, in die Modernisierung der Bausubstanz zu investieren. Das Landessanierungsprogramm gibt uns die Möglichkeit, dies unter attraktiven Förderbedingungen zu tun“, betonte er in seiner Rede.
Experte Guido Pahl erläuterte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, was eine städtebauliche Sanierung bedeutet und welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Programms umgesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise die Sanierung und Modernisierung privater Gebäude. Zudem erklärte er den Ablauf der Fördermaßnahmen. Ein zentraler Bestandteil der geplanten Sanierung ist die Aufwertung der Ortsdurchfahrt samt der Gehwegbereiche. Diese Maßnahme soll nicht nur die Verkehrsführung verbessern, sondern auch die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte deutlich steigern.
Präsentation der Veranstaltung (PDF-Dokument, 4,96 MB, 05.03.2025)
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen
23.10.2024
Vor der formalen Festlegung eines abgegrenzten Sanierungsgebiets sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Die VU haben zur Aufgabe, Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die Durchführbarkeit der Sanierung (zeitlich, räumlich, finanziell). In der Sitzung hat der Gemeinderat den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung einstimmig beschlossen.
Mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen und ihrer Bekanntmachung (PDF-Dokument, 71,53 KB, 23.10.2024) beginnt das im BauGB geregelte Sanierungsverfahren. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.09.2024. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 12 Hektar. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Als Durchführungszeitraum für die Vorbereitende Untersuchung ist von neun Monaten auszugehen. Die Ergebnisse werden anschließend in öffentlicher Sitzung präsentiert und auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen das Sanierungsgebiet festgelegt. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt der Gemeinderat die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart).
Abgrenzung der Kirchheimer Ortsmitte (Lageplan) (PDF-Dokument, 2,21 MB, 04.02.2025)
Oktober 2024
- Erstellung einer Grobanalyse für das mögliche Sanierungsgebiet in Kooperation mit der STEG.
- Beauftragung der STEG zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU).
April 2024
Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit einer vorläufigen Fördersumme von 800.000 Euro.
September 2023
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Kirchheim Ortsmitte“ einzureichen
Der Gemeinderat beschließt die im Gemeindeentwicklungskonzept „Kirchheim am Ries 2035“ definierten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen.
Juli 2023
Auswertung und Umsetzung der Empfehlungen, erarbeitet durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Arbeitskreisen.
Juni 2023
Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035
Dezember 2022
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Fortschreibung des Gemeindeentwicklungs-konzepts zur Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK) sowie zur Antragsstellung im Landessanierungsprogramm 2024 an die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart).





