Seit über 50 Jahren unterstützt die Städtebauförderung Kommunen über eine Förderperiode von acht bis zehn Jahren bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem durch Satzung festgelegten Gebiet (Sanierungsgebiet). Im Vordergrund steht hierbei nicht das einzelne Vorhaben, sondern die gebietsbezogene Entwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept (ISEK), aus dem die Ziele für das geplante Sanierungsgebiet abgeleitet werden. In Kirchheim am Ries wurde das ISEK im Jahr 2023 unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet und war die Grundlage für die Bewerbung zur Aufnahme in das so genannte Landessanierungsprogramm als einem besonderen Programm der Städtebauförderung. Mit Erfolg: Im Mai 2024 wurde die Gemeinde Kirchheim am Ries in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Mit der Aufnahme in das Programm steht der Gemeinde nun ein breit aufgestellter „Förderbaukasten“ flexibel zur Verfügung: Förderfähig ist die Erneuerung bzw. die Sanierung kommunaler und privater Bausubstanz sowie die Gestaltung von öffentlichen Bereichen. Für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Bereich „Ortsmitte Kirchheim“ erhält die Gemeinde einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 800.000,00 Euro. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt.
Auftaktveranstaltung zur Sanierung der Kirchheimer Ortsmitte
25.02.2025
Heute fand in der Festhalle die offizielle Auftaktveranstaltung zur Sanierung der Kirchheimer Ortsmitte im Rahmen des Landessanierungsprogramms statt. Rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der Gemeinde, um sich über die Möglichkeiten und Chancen des Förderprogramms zu informieren. Zum Auftakt der Veranstaltung begrüßte Bürgermeister Atalay die Anwesenden und betonte die große Chance, die sich für Kirchheim durch die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm ergibt. Er hob hervor, dass die Förderung eine grundlegende Modernisierung und Aufwertung der Ortsmitte ermöglicht. Neben der Beseitigung baulicher Missstände stehen insbesondere die Verbesserung des Ortsbildes, die Förderung privater Sanierungen sowie die Aufwertung der Infrastruktur und der Wohnverhältnisse im Fokus. „Nun liegt es auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, in die Modernisierung der Bausubstanz zu investieren. Das Landessanierungsprogramm gibt uns die Möglichkeit, dies unter attraktiven Förderbedingungen zu tun“, betonte er in seiner Rede.
Experte Guido Pahl erläuterte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, was eine städtebauliche Sanierung bedeutet und welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Programms umgesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise die Sanierung und Modernisierung privater Gebäude. Zudem erklärte er den Ablauf der Fördermaßnahmen. Ein zentraler Bestandteil der geplanten Sanierung ist die Aufwertung der Ortsdurchfahrt samt der Gehwegbereiche. Diese Maßnahme soll nicht nur die Verkehrsführung verbessern, sondern auch die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte deutlich steigern.
Präsentation der Veranstaltung (PDF-Dokument, 4,96 MB, 05.03.2025)
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen
23.10.2024
Vor der formalen Festlegung eines abgegrenzten Sanierungsgebiets sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Die VU haben zur Aufgabe, Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die Durchführbarkeit der Sanierung (zeitlich, räumlich, finanziell). In der Sitzung hat der Gemeinderat den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung einstimmig beschlossen.
Mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen und ihrer Bekanntmachung (PDF-Dokument, 71,53 KB, 23.10.2024) beginnt das im BauGB geregelte Sanierungsverfahren. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.09.2024. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 12 Hektar. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Als Durchführungszeitraum für die Vorbereitende Untersuchung ist von neun Monaten auszugehen. Die Ergebnisse werden anschließend in öffentlicher Sitzung präsentiert und auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen das Sanierungsgebiet festgelegt. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt der Gemeinderat die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart).
Abgrenzung der Kirchheimer Ortsmitte (Lageplan) (PDF-Dokument, 2,21 MB, 04.02.2025)
Oktober 2024
- Erstellung einer Grobanalyse für das mögliche Sanierungsgebiet in Kooperation mit der STEG.
- Beauftragung der STEG zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU).
April 2024
Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit einer vorläufigen Fördersumme von 800.000 Euro.
September 2023
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Kirchheim Ortsmitte“ einzureichen
Der Gemeinderat beschließt die im Gemeindeentwicklungskonzept „Kirchheim am Ries 2035“ definierten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen.
Juli 2023
Auswertung und Umsetzung der Empfehlungen, erarbeitet durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Arbeitskreisen.
Juni 2023
Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035
Dezember 2022
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Fortschreibung des Gemeindeentwicklungs-konzepts zur Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK) sowie zur Antragsstellung im Landessanierungsprogramm 2024 an die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart).