Landessanierungsprogramm
Seit über 50 Jahren unterstützt die Städtebauförderung Kommunen über eine Förderperiode von acht bis zehn Jahren bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem durch Satzung festgelegten Gebiet (Sanierungsgebiet). Im Vordergrund steht hierbei nicht das einzelne Vorhaben, sondern die gebietsbezogene Entwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept (ISEK), aus dem die Ziele für das geplante Sanierungsgebiet abgeleitet werden. In Kirchheim am Ries wurde das ISEK im Jahr 2023 unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet und war die Grundlage für die Bewerbung zur Aufnahme in das so genannte Landessanierungsprogramm als einem besonderen Programm der Städtebauförderung. Mit Erfolg: Im Mai 2024 wurde die Gemeinde Kirchheim am Ries in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Mit der Aufnahme in das Programm steht der Gemeinde nun ein breit aufgestellter „Förderbaukasten“ flexibel zur Verfügung: Förderfähig ist die Erneuerung bzw. die Sanierung kommunaler und privater Bausubstanz sowie die Gestaltung von öffentlichen Bereichen. Für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Bereich „Ortsmitte Kirchheim“ erhält die Gemeinde einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 800.000,00 Euro. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt. Vor der formalen Festlegung eines abgegrenzten Sanierungsgebiets sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Die VU haben zur Aufgabe, Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die Durchführbarkeit der Sanierung (zeitlich, räumlich, finanziell).
In der Sitzung hat der Gemeinderat den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung einstimmig beschlossen. Mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen und ihrer Bekanntmachung (PDF-Dokument, 71,53 KB, 23.10.2024) beginnt das im BauGB geregelte Sanierungsverfahren. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.09.2024. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 12 Hektar. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Als Durchführungszeitraum für die Vorbereitende Untersuchung ist von neun Monaten auszugehen. Die Ergebnisse werden anschließend in öffentlicher Sitzung präsentiert und auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen das Sanierungsgebiet festgelegt. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt der Gemeinderat die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart).
Abgrenzung der Kirchheimer Ortsmitte (Lageplan) (PDF-Dokument, 2,21 MB, 23.10.2024)
Entwicklungskonzept - (Grobanalyse) (PDF-Dokument, 39,1 MB, 23.10.2024)
Aktueller Projektfortschritt
Dezember 2022 | Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Fortschreibung des Gemeindeentwicklungs-konzepts, zur Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK) sowie zur Antragsstellung im Landessanierungsprogramm 2024 an die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart) für 26.111,00 Euro (brutto). |
Juni 2023 | Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035 |
Juli 2023 | Auswertung und Umsetzung der Empfehlungen, erarbeitet durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Arbeitskreisen. |
September 2023 | Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Kirchheim Ortsmitte“ einzureichen Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart) zur Kenntnis und beschließt die im Gemeindeentwicklungskonzept „Kirchheim am Ries 2035“ definierten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen. |
April 2024 | Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit einer Fördersumme von 800.000 Euro. |
Oktober 2024 | Erstellung einer Grobanalyse für das mögliche Sanierungsgebiet in Kooperation mit der STEG. |
Oktober 2024 | Beauftragung der STEG zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU). |
1. Quartal 2025 | Bürgerinformationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet. |