Sanierung "Kirchheimer Ortsmitte": Gemeinde Kirchheim am Ries

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kirchheim am Ries
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kirchheim am Ries
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Blasienberg
Kirchheim
Weiher Benz
Kloster
Sanierung "Kirchheimer Ortsmitte"

Landessanierungsprogramm

Seit über 50 Jahren unterstützt die Städtebauförderung Kommunen über eine Förderperiode von acht bis zehn Jahren bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem durch Satzung festgelegten Gebiet (Sanierungsgebiet). Im Vordergrund steht hierbei nicht das einzelne Vorhaben, sondern die gebietsbezogene Entwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept (ISEK), aus dem die Ziele für das geplante Sanierungsgebiet abgeleitet werden. In Kirchheim am Ries wurde das ISEK im Jahr 2023 unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet und war die Grundlage für die Bewerbung zur Aufnahme in das so genannte Landessanierungsprogramm als einem besonderen Programm der Städtebauförderung. Mit Erfolg: Im Mai 2024 wurde die Gemeinde Kirchheim am Ries in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.

Mit der Aufnahme in das Programm steht der Gemeinde nun ein breit aufgestellter „Förderbaukasten“ flexibel zur Verfügung: Förderfähig ist die Erneuerung bzw. die Sanierung kommunaler und privater Bausubstanz sowie die Gestaltung von öffentlichen Bereichen. Für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Bereich „Ortsmitte Kirchheim“ erhält die Gemeinde einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 800.000,00 Euro. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt. Vor der formalen Festlegung eines abgegrenzten Sanierungsgebiets sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Die VU haben zur Aufgabe, Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die Durchführbarkeit der Sanierung (zeitlich, räumlich, finanziell).

In der Sitzung hat der Gemeinderat den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung einstimmig beschlossen. Mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen und ihrer Bekanntmachung (PDF-Dokument, 71,53 KB, 23.10.2024) beginnt das im BauGB geregelte Sanierungsverfahren. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.09.2024. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 12 Hektar. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Als Durchführungszeitraum für die Vorbereitende Untersuchung ist von neun Monaten auszugehen. Die Ergebnisse werden anschließend in öffentlicher Sitzung präsentiert und auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen das Sanierungsgebiet festgelegt. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt der Gemeinderat die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart).

Aktueller Projektfortschritt

Dezember 2022

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Fortschreibung des Gemeindeentwicklungs-konzepts, zur Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK) sowie zur Antragsstellung im Landessanierungsprogramm 2024 an die STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart) für 26.111,00 Euro (brutto).

Juni 2023

Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035

Juli 2023

Auswertung und Umsetzung der Empfehlungen, erarbeitet durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Arbeitskreisen.

September 2023

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Kirchheim Ortsmitte“ einzureichen

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der STEG Stadtentwicklung GmbH (Stuttgart) zur Kenntnis und beschließt die im Gemeindeentwicklungskonzept „Kirchheim am Ries 2035“ definierten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen.

April 2024

Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit einer Fördersumme von 800.000 Euro.

Oktober 2024

Erstellung einer Grobanalyse für das mögliche Sanierungsgebiet in Kooperation mit der STEG.

Oktober 2024

Beauftragung der STEG zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU).

1. Quartal 2025

Bürgerinformationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet.