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Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Als Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Sie einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt. Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
- Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Immissionsschutzes
- Durchführung von Mitarbeiterschulungen
- Entwicklung von Vorschlägen zur Verminderung oder Vermeidung von Emissionen und zur besseren Energienutzung
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
- jährliche Berichterstattung über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Zuständigkeit
die Immissionsschutzbehörde
Immissionsschutzbehörde ist,
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- das Regierungspräsidium, sofern
- sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG befindet oder
- der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
- Hochschulstudienabschluss für Ingenieurwesen, Chemie oder Physik
- Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
- Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen oder
- langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
- Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit
Unterlagen
Nachweise über die fachliche Befähigung
Ablauf
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen. Dies tun Sie z.B., indem Sie je nach Bedarf
- Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen oder
- die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
Kosten
Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.
Frist
Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 53 - 58d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz)
- § 1 der Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte – 5. BImSchV)
- Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Störfall-Verordnung
Zuständige Behörden


Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.02.2019 freigegeben.
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