![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() © 2010 kirchheim am ries komm.on.line GmbH 5 Startseite | Rathaus & Gemeinderat | Verwaltung | Dienstleistungen DienstleistungenUmweltprämieWenn Sie einen Personenkraftwagen (PKW) als Neu- oder Jahreswagen kaufen oder leasen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Bedingung ist dabei unter anderem, dass Sie gleichzeitig ein Auto verschrotten lassen müssen, das wenigstens neun Jahre alt ist und mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen war. Die Prämien-Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Reservierungen und nur so lange, bis die hierfür vorgesehenen Mittel verbraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Umweltprämie wird umgangssprachlich auch als "Abwrackprämie" oder "Verschrottungsprämie" bezeichnet. Zuständig:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Voraussetzung:
Ablauf:Die Umweltprämie können Sie oder Ihr Autohändler online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reservieren lassen. Online-Reservierung Scannen Sie zunächst den Kauf- oder Leasingvertrag Ihres Fahrzeugs oder die verbindliche Bestellung des Neufahrzeugs im PDF-Format ein – die Kopie wird bei der Online-Reservierung angefordert. Können Sie eine solche Datei nicht selbst erstellen, bitten Sie Ihren Autohändler um Hilfe. Rufen Sie die Reservierungsseite im Internet auf, füllen Sie alle Felder der Eingabemaske aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Nach Abschluss der Reservierung erscheint eine automatische Eingangsbestätigung auf Ihrem Bildschirm, eine gesonderte E-Mail wird nicht verschickt. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Reservierungsbescheid mit dem Verwendungsnachweis-Formular und der Aufforderung, die erforderlichen Belege bis zu einer bestimmten Frist einzureichen. Antragsbearbeitung und Auszahlung Zur Antragsbearbeitung benötigt das BAFA ein vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweis-Formular, welches Sie mit dem Reservierungsbescheid erhalten. Den Verwendungsnachweis und die erforderlichen Unterlagen reichen Sie oder Ihr Händler bei der im Reservierungsbescheid genannten Stelle ein. Der Vordruck muss von Ihnen selbst unterschrieben sein. Nach der Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung an Sie. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, sie werden vernichtet. Hinweis: Anträge auf alten Formularen mit Belegen, die nach dem 29. März 2009 datiert sind und formlose Anträge weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurück. Unterlagen:für die online Reservierung:
für den Verwendungsnachweis nach Erhalt des Reservierungsbescheids:
Frist:
Sonstiges:Weitere Informationen zur Umweltprämie stellt das BAFA in der Rubrik "FAQ/Fragen" zur Verfügung. Rechtsgrundlage:InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Kontakt Gemeinde ÖffnungszeitenMontag bis Freitag: Montag, Mittwoch, Donnerstag: ![]() |