Bild einer ruhenden Radfahrerin auf der Bank mit Blick auf die Gemeinde Kirchheim am Ries
Außenfassade Kloster
Luftbild vom Klostergarten

Volltextsuche

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:
5 Startseite | Rathaus & Gemeinderat | Verwaltung | Dienstleistungen

Dienstleistungen

Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Wird ein Grundstück an öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen angeschlossen, ist in der Regel je ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten. Durch diese Beiträge wird der Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) finanziert.

Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes beziehungsweise vom Erbbauberechtigten bezahlt werden.

Neben diesen Anschlussbeiträgen kann ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben werden.

Zuständig:

Voraussetzung:

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit der baulichen Nutzung besteht und die an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden können.

Die Beiträge entstehen, wenn ein Grundstück an die öffentlichen Versorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden kann.

Hinweis: Die Gemeinde/Stadt kann durch Satzung festlegen, dass eine angemessene Vorauszahlung entrichtet werden muss. In diesem Falle entsteht die Zahlungspflicht bereits, bevor ein Grundstück angeschlossen werden kann.

Ablauf:

Als Eigentümer oder Erbbauberechtigter erhalten Sie – sobald die Möglichkeit besteht, Ihr Grundstück anzuschließen – einen Beitragsbescheid.

Kosten:

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegten Verteilungsmaßstab (in der Regel eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).

Der Beitragssatz pro Maßstabseinheit wird von der zuständigen Gemeinde in der Satzung festgesetzt.

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Kontakt

Gemeinde
Kirchheim am Ries

Auf dem Wört 1
73467 Kirchheim am Ries
Fon: 07362/95690-0
Fax: 07362/95690-20
info@kirchheim-am-ries.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag:
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Sponsoren